| Bekanntmachung, Unter Bezugnahme auf die Vorschrift im XA77 Absatz 3 des Gesetzes vom 3. Juli 1883 <Reichs-Gesetzblatt Seite 149 >wird das in der Bekanntmachung vom 24. Juni 1896 <Central-Blatt Seite 178 >enthaltene Verzeichniss von Gartenbau - oder botanischen Anlagen, Schulen und Gärten, welche regelmässigen Untersuchungen in angemessener Jahreszeit unterliegen und amtlich als den Anforderungen der internationalen Reblaus-Konvention entsprechend erklärt worden sind, durch das nachfolgende Verzeichniss ersetzt. [Kopftitel.], Berlin, 1897 |  |  |