Demnach vorig verwichene Jahr hero, wider besseres Versehen und Vertrauen, einige ungehorsame, unter hiesiger Stadt, Burgern und Inwohnern, um die heil. Neu-Jahrs-Zeit, sich freventlich unterstanden, mit beschwerlich- und gefährlichen Schießen und Platschen, die wolgemeinte Oberherrliche ernstliche Verbothe und Verruffungen zu überschreiten, ohngeachtet nicht allein gewiese Strafen auf die Verbrechere gesetzet, sondern auch theils dererselben damit würklich und exemplarisch beleget worden ..., Decretum in Senatu, den 27. Decembris 1758. Renovatum den 20. Decembr. 1787, [Nürnberg], [1787] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001007] |  |  |