| Wohlverdientes Todesurtheil nebst einer Moralrede des Georg Schötl, welcher in Folge eines vom Richter, und Gericht zu Gärmisch ... nach ordentlich beschehener Umfrage, ... und von einer hochfürstl. hochlöbl. weltlichen Regierung Freysing ... Urtheils wegen grausam, und vorsätzlich verübter Mordthat an der Rindlmüllerin zu Mittenwald, dann begnagenen Raub, und an dem vier bis fünf-jährigen Müllertöchterlein attendirten Mord heut den 20. März 1772, ... sofort von unten herauf lebendig gerädert, und der todte Körper auf das Rad geleget worden, [S.l.], 1772 [VD18 12357758-002] |  |  |