Maximilian <Bayern, Kurfürst, III.>: Nachdeme Se. churfürstl. Durchläucht, unser gnädigste Herr Herr [et]c. [et]c. zu mehrmalig Höchstdero Mißfallen ersehen, daß die im Jahre 1769, untern 2ten Jenner zum offentlichen Druck befördert- und publicirte churbajerische Kammerordnung der öfters geschehenen Ahndungen ungeachtet in viele Wege ... außer Acht gesetzet zu werden anfange ..., Gegeben München, den 17ten Merzen 1771., [Verordnung vom 17. März 1771], [S.l.], [1771] [VD18 14482630-001] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB320000224] | | |