Maximilian <Bayern, Kurfürst, III.>: Straff, So auf die inn- und ausländische Contrabandirer und Einschwärtzer, die sich unterstehen mit Taback zu handlen, oder solchen mit Umgehung der Mautt- und Zoll-Städt, ohne Verraichung des gebührenden Auffschlags in das Land herein zu bringen, gesetzt, und jedermänniglich zur Gewahrnehmung vor denen Gotts-Häusern offentlich zu verruffen, auch aller Orten anzuschlagen Gnädigist befohlen worden, München den 5. Augusti Anno 1748., [S.l.], [1748] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB320000270] | | |