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Nachdem ein Ehrnvester Rath dieser deß Heiligen Reichs Statt Nürmberg unsere Herrn und Obrigkeit die Wolfahrt und das Auffnehmen dero Burgerschafft ihr jederzeit höchlich und gebürlich angelegensein lassen vornemblichen auch dahin gesehen damit das hieige Gewerb ... möge erhalten und gemehrte ... insgemein in zimlichen und billigmessigen Prees erhandelt und erkaufft werden: Diesem aber zuentgegen ... sich läider sovil befunden das ein ihelinger und übermessiger Auffschlag und Theurung ... eingerissen ... welches dann dem emporschwebendem beschwerlichem Müntzunwesen sonderlich aber der von Tag zu Tag hinauffwachsenden Staigerung der groben Gulden und Silberen Müntzen ... neben der einschiebung vieler nichtswürdiger ... einig und allein zuzumessen Also und damit solchem beschwerlichem Unwesen dermal eines gesteuert und die hieige Kauffmannschafft noch ferrners erhalten werden möge so sein ihre Herrl: ... nach folgende Valvation zumachen bewegt worden ..., Decretum in Senatu, 31. Maij, 1621., [Nürnberg], 1621 [VD17 12:703452E]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000456]
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