Wir Burgermeister und Rath dieser Stadt Nürnberg fügen all unsern Burgern Inwohnern ... hiemit zu wissendz auff dem zugehorsamer folg deß heiligen Reichs Constitutionen und abschieden unlangst zu Regenspurg gehaltenen Müntzprobationtag der Hochlöblichen im Müntzwesen unierter und Correspondirenter benachtbarter deß Fränckischen Bayrischen und Schwebischen Craiß Abgeordnete ... auß der ... ubergebnen fleissigen Proben befunden das die hieunten verzeichnete unterschiedliche Müntz Sortten der Reichmüntzordnung nit gemeß sehr geringheltig und ein jedes stuck mehr nicht werth dann hieunten bey einer jeden Sortten angezeigt wurdet und doch nichts destominder ... in das heilige Reich Teutscher Nation ... in grosser meng ein geschleicht und verschoben werden wöllen ..., Decretum in Senatu 13. Iunij. Anno. 1608., [Nürnberg], 1608 [VD17 12:700750T] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000404] | | |