LogoEinblattdrucke [Impressum] [Barrierefreiheit] [IIIF-Viewer] [DFG-Viewer] [Download]
Wir Burgermeister und Rath der Statt Nürmberg thuen khundt männiglich wiewol wir auff vorhero gehabten reiffen bedacht unserer lieben Burgerschafft und angehörigen durch einen öffentlichen Anschlag unter dato 8. Martii jüngstin unnd zwar ihnen selbsten zum besten anzeigen und befehlen lassen daß diejenige Müntzsorten so nach beschaffenheit dieser läufften im Geben und Nemen passirlich erfunden oder auch von gewissen darzu verordtneten Müntzschawern für gültig ermessen werden ... So langet uns jedoch mit besonderm mißfallen glaubwürdig an daß unserem wolmeynendem Vorsatz und Obrigkeitlichem befelch mit dem jenigen schuldigem gehorsam biß dahero nicht nachgesetzt noch volg gelaistet worden wie es die Burgerliche Pflicht an sich selbsten erfordern wollen Welches uns dann umb soviel mehr befrembdet weil wir durch sonderbare darzu dienliche mittel in stäter sorgfältiger bemühung seyn wie doch dem allerdings zerrüttem und im gantzen Römischen Reich zerfallenem Müntzwesen hieiger Stadt unsern Burgern ... seine richtige und berait publicirte maaß und effect gegeben werden möge ..., Decretum in Senatu, 6. Aprilis, 1622., [Nürnberg], 1622 [VD17 12:703460W]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000459]
MDZ-LOGOBSB-LOGO
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100533-7     Nutzungsbedingungen   Datenschutzerklärung    Digitalisat-Bestellung       BSB-Katalog -> Einbl. V,53 s-20
 |<  -50  -10  -5  <  >  +5  +10  +50  >| Bildnr.1
Link dieser Seite: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00100533/image_1
 Bildähnlichkeitssuche     Alternative Ansicht mit neuen Funktionen:[IIIF]
ImageLineal
Lineal
ca.43.86x35.19cm (-> Hinweise zur Berechnung)
 |<  -50  -10  -5  <  >  +5  +10  +50  >| Bildnr.1
Link dieser Seite: http://daten.digitale-sammlungen.de/bsb00100533/image_1
urn:nbn:de:bvb:12-bsb00100533-7     Nutzungsbedingungen   Datenschutzerklärung    Digitalisat-Bestellung       BSB-Katalog -> Einbl. V,53 s-20