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Nach dem der herr und almechtig gott die zehen gebott alle in der liebe gottes und des nechsten beschlossen hat, dar zu· alles das die gesetz lernen und propheten sagen, darumb soltu die inn deinem hertzen unvergeßlich tragen, Welche hie unden inn zweien taflen mit ir bedütung sind begriffen, und durch zehen wort roter farb bezeichent, Das sind die zuo tafel moisi Wiltu gon In ewigs leben. So halt die gebot gar eben, Pforzheim, 1505
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000018]
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