ES hat Ein Hochlöblicher Rath unter andern, wider die allhiesige übliche und kundige Fuhr-Ordnungen, eingerissene Mißbräuche ... zu vernehmen gehabt, welchergestalten verschiedene alhiesige Hauß-Knechte und so genannte Schneller ... sich unterfangen, auf öffentlichen Marckte ... Güter zusammen zu suchen, und solche sodann einigen gewisen Kutschern ... heimlich anweisen ... Wann nun aber diese ... unzuläßige Unternehmungen keines Wegs also länger nach gesehen werden können; Als ergehet hiermit an obbemelte ... die ernstliche auch wiederhohlte wohlgemeinte Warnung ... alles Güter verkupplens, sich gäntzlich zu enthalten ..., Decretum in Senatu, den 18. Septembris A. 1733, [Nürnberg], [1733] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000390] | | |