ES hat Ein Hoch- Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, schon öffters, vermittels Dero in offenen Druck gegebener, und zu jedermanns Wissenschaft publicirten Münz-Edicten ... die in Abdruck hiebey gefügte, anderwertig ausgeprägte, und ... abweichende, zum theil ganz falsch nachgemünzte Sorten, gänzlichen verruffen und verbieten lassen, in der gefaßten Zuversicht, es würde ... gebührender massen nachgelebet, und dergleich ohntüchtige Münz-Sorten weiters nicht eingeschoben, noch ... eingeschleichet werden ..., Decretum in Senatu, den 16. Februarij, 1711, [Nürnberg], [1711] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000431] | | |