HOhe Herren Fürsten und Stände Eines Löbl. Fränckischen Crayses hätten zwar gewünschet, in dem ohnehin sehr zerrütteten Müntz-Wesen zu keiner Neüerung, oder einiger Abänderung deren ehevorigen Müntz-Verordnungen schreiten zu müssen: Nachdeme aber die aus dem Vorgang verschiedener hohen Reichs- und Creyß-Ständen sich äusserende Umstände ein anderes ohnumgänglich erforderen; So werden Erstens die sambtliche im Creiß gangbare Carolinen ... wie vorhin ausgeschlossen verbleiben ..., Signatum Nürnberg bey führwährender Creyß-Versammlung den 28sten December 1741, [Nürnberg], [1741] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000490] | | |