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NAch dem einem Edlen, Ehrnvesten Rath der Statt Nürmberg abermaln glaublich fürkommen, daß ein zeithero, ungeachtet des vor der zeit, sonderlich aber im Anno Tausend sechshundert und sechs und Zwantzig, verruffenen scharpffen Verbotts, viel Herrnloses, oder sonst müssiggehenden gesinds, um jhres genieß willen, in deren umb diese Statt gelgenen Wildfuhren umbzustreunen, das Wildpret mit Schiessen oder in andere weg zufellen, und hernach hin und wieder unter die Leut zuverschieben sich unterstanden ..., Decretum in Senatu, 30. Septemb. 1628, [Nürnberg], [1628]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000706]
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