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NAch dem ein E. E. Rath dieser Stadt, bißhero zu mehrmalen, mit höchstem Mißfallen erfahren müssen, was gestalt etzliche Geltsüchtige und Aigennützige Finantzer, nicht allein unter hiesigen Burgern, sondern auch vornemblich, unter den Innwohnern, und Schutzverwanthen, sich gelusten lassen, so wol wider die Christliche Lieb, als die gemeine beschriebene Recht, Reichs-Abschied und heylsame PoliceryOrdnungen, wie nicht wenigers, wider hiesiger Stadt Reformation und hiebevorn deßwegen publicirte Mandat, allerhand Wucherlicher Conträct sich befleissigen ..., Decretum in Senatu 5 Junii, Anno 1638, [Nürnberg], 1638MDZ-LOGOBSB-LOGO
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