EIn Hoch Edler und Hochweiser Rath dieser Stadt, Unsere Herren, haben mit sehr grossem empfindlichen Mißfallen vernehmen müssen: Welcher gestalten bey einigen Zeiten hero, durch böses schädliches Gesind, nicht allein hin und wieder in die Häußer gefährlicher Weis zu gehen, und daselbst, wie auch in Krämen und Gewölben, zum Theil unter dem Schein Gold und Silber einzuwechseln, was nur unter die Hand kommen, oder worzu man mit gewaltsamen Erbrechen gelangen mögen7 sowohl bewy Tag, als zumahln bey nächtlicher Weile, Diebisch auszurauben und zu entfrembden ..., Decretum in Senatu, den 11. Octobris A. 1699, [Nürnberg], [1699] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000788] | | |