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OBwoln Ein Hoch-Edler und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, der guten Hoffnung gelebet, es werde von dero lieben Burgerschafft, Schutzverwandten und Angehörigen, denen so vielfältig ergangenen und publicirten, auch öffentlich angeschlagenen Mandatis, das Verbot des Zechens an unberechtigten, eingeschlichenen, und zumaln fremden Schenckstätten, Winckel- und Zapffen-Wirthen auf dem Land, wie auch des so starck einreissenden Getranck-hereinschleichens, betreffend, einstens gehorsamlich nachgelebet, und gebührende Folge geleistet werden ..., Decretum in Senatu, den 12. Julij A. 1720, [Nürnberg], [1720]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000872]
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