ES hat Ein Hochlöblicher Rath alhier mit mehrerm, seith einiger Zeit, mißfällig zu vernehmen gehabt: Welcher gestalten, bey dem überhand nehmenden vielen und unnöthigen Gutschen-Pferde- und Chaise-halten, unter andern, dieser beschwerlich- und gefährliche Unfug, auch sehr sträfliche Mißbrauch, bißanhero sich äussern und einreissen wollen, daß die Kutschere, theils aus eigenem vermessentlichen Unternehemen, theils aus Verleitung anderer, sich unterfangen, sowohl in- als ausser der Stadt, auch durch die Stadt-Thore, mit ungewöhnlich- und völligen Trab zu jagen und zu fahren ..., Decretum in Senatu, den 8. November. A. 1728, [Nürnberg], [1728] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000899] | | |