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ES hat Ein Hochlöblicher Magistrat dieser Stadt, unsere Hochgebietende Herren, mit äußersten Mißfallen abermahls vernehmen müssen, was massen, mit freventlicher Hindansetzung Dero geschärfften und öffters publicirten Obrigkeitlichen Verordnungen und Mandaten, auch denen göttlichen und natürlichen Rechten zuwider, gottlose Raaben-Mütter, ihre in Unehren erloffene Kinder, heimlich zu gebähren, und an abgesonderte Oerter hinzulegen, oder auf andere Weise zu verbergen auch wohl gar umzubringen und zu vergraben sich unterstanden ..., Decretum in Senatu, den 31. August. 1733, [Nürnberg], [1733]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000904]
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