NAchdem Ein Hochlöblicher und Hochweiser Rath dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg unsere Hochgebietende Herren, mit sonderbaren Mißfallen vernehmen müssen: welcher gestalten Dero Burgere und Angehörige, sich eigennützig und sträflicher Weiß unternehmen, von fremden auch dort und da in der Nähe gelegenen Orthen, zu der Lichtzieher und Saiffensieder, auch des Publici Nachtheil, Lichter und Saiffen einzukauffen, und solche auf allerhand schlckhafte Weise heimlich und verborgen herein zu schleichen ..., Decretum in Senatu, den 6. Octobr. Anno 1734, [Nürnberg], [1734] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000910] | | |