Es hat Ein Hochlöbl. und Hochweiser Rath dieser Stadt unsere Hochgebietende herren durch die leidige Erfahrung mißfällig vernehmen müssen: was gestalten durch mancherley Unvorsichtigkeit in Gebrauch deß Feuers, und dessen wie auch des Holzes und zumahl derer Wald-Püschel oder anderer leichtbrennender oder gar noch verborgenes Feuer gehaltener Materien schlechter Verwahrung, und insonderheit auch durch unbehutsame Rauchung des Tobacks, eine zeither allerhand Feuers-Gefahr angestifftet worden, welche zum theil gar schon in würckliche Feuers-Brunsten ausgeschagen ..., Decretum in Senatu, den 1. Novembr. 1736, [Nürnberg], [1736] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000917] | | |