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Obwol Ein Hochlöblicher Rath dieser des Heil. Reichs Stadt Nürnberg, sich zu Dero lieben Burgerschafft unzweifentlich versehen, es würden dieselbe sich mit der, alle Jahr besonders angelegten Losung, zur bestimmten Zeit, unausbleiblich einfinden, und, in Erwägung ihres deshalb abgeschwornen Eydes und obhabenden burgerlichen Pflichten, solche, ohne Anstand gebührend abstatten und entrichten ..., [Decretum in Senatu den 18. Julii 1748], [Nürnberg], [1748]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000943]
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