Obwolen Ein Hochlöblich- und Hochweiser Rath dieser des Heil. Römischen Reichs freyen Stadt Nürnberg Unsere Gnädig- Hochgebietende Herren schon ehehin in verschiedenen, besonders aber in einer d.d. 13. Ianuarii 1745. publicirten Verordnung die wohlmeinende Vorsehung dahin ergehen lassen, daß durch vorsichtigen Gebrauch, und sorgfältige Verwahrung des Feuers, aller so höchstschädlichen Feuers-Gefahr in und ausserhalb der Stadt so viel möglich vorgebeuget werden möge ..., Decretum in Senatu, den 9. Novemb. 1756, [Nürnberg], [1756] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000966] | | |