Nachdeme Ein Hochlöbl. Rath des Heil. Röm. Reichs-Stadt Nürnberg mit äussersten Mißfallen vernehmen müßen, was massen wegen eines von der Kayserl. Königlichen in der allhiesigen Vorstadt Wohrd befindlichen Werbung entwichenen, und darauf wieder eingehohlten Deserteurs, nicht nur ein groser Auflauf und Tumult vor dem Werb-Hauß entstanden, sondern auch so gar gegen diejenigen, auf welchen die Vermuthung der dieses Deserteurs halber geschehenen Anzeige gefallen, durch Verfolgung und allerhand gewaltthätige Mißhandlungen zu verfahren, sich verschiedene Persohnen höchst strafbar erkühnet haben ..., Decretum in Senatu, den 16. August. 1757, [Nürnberg], [1757] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000971] | | |