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Nachdeme Ein Hochlöblicher Rath dieser des Heil. Röm. Reichs-Stadt Nürnberg mißflälligst wahrzunehmen gehabt, daß einige Jahre her eine grosse Mange grüner und gewächsiger förren- fichten- tännen- auch birckener und anderer Wald-Bäumlein, zur Frühlings- und Sommers-Zeit, aus fremden Waldungen und bauern-Löhen theils durch die Bauern selbsten, und theils durch einige- um hiesige Stadt sich aufhaltende Beständnere, so solche auswärts erhandeln, wider das schon zum öfftern dieserwegen ergangene Verboth, herein auf den Marckt gebracht- und allda an die hiesige Burgere und Inwohnere in denen Vorstädten ... verkaufft werde ..., Decretum in Senatu, den 26. April Anno 1768, [Nürnberg], [1768]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000988]
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