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Nachdeme ein Hochlöblicher Rath des Heiligen Römischen Reichs freyen Stadt Nürnberg mißfälligst vernehmen müssen, daß einige Ihro Herrlichkeiten angehörige Wirthe auf dem Land, denen ehehin mehrmahlen erlassenen Obrigkeitlichen Verordnungen und Verboten zuwider, ihre gäste seit einiger Zeit bis in die späteste Nacht, auch so gar an denen Sonnabenden und Sonntägen zu dulten sich unterstanden haben ..., Decretum in Senatu, den 22. Ianuarii, 1771, [Nürnberg], [1771]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300000994]
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