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Nachdeme Ein hochlöblicher Rath, dieser des Heil. Röm. Reichs Stadt Nürnberg, mit sonderbarem Mißfallen zu vernehmen gehabt, daß das - durch verschiedene - im Druck öffentlich publicirte Oberherrl. Mandata verbottene Geldversplitterliche Spielen, dennoch nict unterlassen - vielmehr in ein- und anderen hiesigen Wirths- und Caffee-Häußern, sogar die so höchstschädlich - und nachtheilige - auch daher von allen- für das Wohl ihrer Unterthanen und Angehörigen besorgten Obrigkeiten geschärftest verbottene Hazard-Spiele wieder einschleichen und getrieben werden wollen ..., Decretum in Senatu, den 27. May 1784, [Nürnberg], [1784]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001001]
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