Johann Philipp <Würzburg, Bischof, II.>: Demnach dem Hochwürdigsten Fürsten und Herrn, Herrn Johann Philipp, Bischoffen zu Würtzburg, und Hertzogen zu Francken [et]c. Dero Unterthanen und sambtliche Meistere deß Buchbinder Handwercks im Hochstifft Würtzburg und Hertzogthumb Francken unterthänigst zuvernehmen geben, das, obwohlen sie von Dero Herrn Vorfahrern am Hochstifft Christ-miltesten Gedächtnuß auß bewegenden ursachen mit einer gewiesen Zunfft-Ordnung und unter anderen auch mit diesem Privilegio, vermög eines sub dato den 2. August 1652. gefertigten und den 15. Decemb. 1681. renvirt- und confirmirten besonderen Concessions-Brieffs deß inhalt gnädigst versehen worden, das in bemeltem Hochstifft so auff- als ausserhalb denen Jahrmärckten weder die Bilder- und Lider-Kramer, noch andere Landstreicher und Stöhrer mit Feilhab- und Verkauffung gebundener Bücher, Calender, und dergleichen Buchbinders-Waahren geduldet und passirt werden sollen ..., Datum unter hievorgetrucktem Hochfürstl. Cantzley Secret-Insiegel; Würtzburg den 26. Septembris Anno 1705, [S.l.], [1705] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001280] | | |