Grenzing in Strassberg, Joseph Anton von: GLeichwie S. Hochfürstl. Gnaden, unser allseits gnädigster Herr, Herr Ordinarius &c. &c. kraft Dero ruhmwürdigisten Oberhirtlichen Sorgfalt, und Eyfers des ungeänderten Endschlusses verbleiben, wie bißanhero, also auch fürohin vest darobzuhalten: damit das allgemeine- und wichtige Kirchen-Gebott der heiligen 40. tägigen Fasten, als ein schon in dem Schatten des alten Gesatzes aufgesteltes- nachhin von unserem göttlichen Erlöser mit seinem eigenen Beyspiel geheiligtes- von denen heiligen Apostlen verkündigtes- in denen geistlichen Rechten gemässenst anbefohlenes- und von der Christ-Catholischen Kirchen zu allen Zeiten eyfrigist befolgt- heylsames Werck nach seiner Wesenheit in bevorstehender Heil. Fastn-Zeit von männiglichen auf das genauest beobachtet werde, zugleich aber auf der billigisten Rucksicht bestehen: daß besagte heilige Catholische Kirch, als eine liebreich- und gütige Mutter jedannoch nach offenbaren, oder erwiesenen Rechts- und Thats gewürigen Umständen ihren Kinderen in so weit nachzusehen pflege, daß die Haltung erwehnten Gebotts weder bis auf die äusserste Beschwerlichkeit übertrieben, weder bis zur frey- und willkürigen Nachachtung herabgesetzet werden solle ..., Eychstädt den 1. Februarii 1760. Ex Speciali Mandato altè fatae Reverendissimae Celsitudinis suae Jos. Ant. à Grenzing in Strassberg Ss. Theol. Doctor, Vicarius in Spiritualibus Generalis &c. Joann. Bapt. Mayr J. U. Lic. Rev. mi Dicast. Eccl. Secretarius, [S.l.], [1760] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001376] | | |