Joseph <I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser>: Josephus von Gottes Genaden, Erwoehlter Roemischer Kaeyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs ... WIr haetten gaentzlich dafuer gehalten, es wurde, zu Folg der bey voriger Regierung zu verschaidentlichen mahlen, und sonderbar in Anno 1691. so ernstlich außgefertigten Generalien und beschehenen Verbott, vermoeg deren sich keiner mehr ... und zwar bey Verliehrung seiner habenden Breus-Gerechtigkeit, understehen solle, ainiges Bier auff die weisse Arth, unnd obere Gier zu seiner Nothdurfft zu breuen, vil weniger Zuverleithgeben, oder ihre habende Tafern damit zubeschlagen, sondern sich dessen gaentlich enthalten, kein widriges geschehen seyn, ungeacht dessen aber bezaigt sich ... daß zu grossem Nachtheil Unserer weissen Breuhaeuser, dises Bierbreuen auff die weisse Arth annoch- und gleichsamb ungescheuchter Dingen, fortgesetzt werde ..., Geben zu Muenchen den 27. Monats-Tag Augusti im Sibenzehen hundert und sibenden Jahr. Ex Commissione Administrationis Caesareae., [S.l.], 1707 [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB310001052] | | |