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Karl <VI., Heiliges Römisches Reich, Kaiser>: Allergnädigstes Kayserl. PATENT, Wegen der am 19. jüngst-verwichenen Monaths May, Abends um 9. Uhr zwischen Postbauer und Neumarck in der Obern-Pfaltz, höchst-sträflich beraubten Reichs-Post. WIR CARL der Sechste von GOttes Gnaden erwählter Röm. Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheim, Dalmatien Croatien, Sclavonien König, Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyer, Cärndten, Crayn und Würtemberg, Graf zu Tyrol [et]c. Entbiethen allen und jeden, denen dieser unser offener Kayserl. Brief in Originali oder authentischer Abschrifft, welcher Wir gleichen Glauben zugestellet haben wollen, vorkommet, und selbigen lesen, oder den Innhalt davon hören werden, Unsere Kayserl. Gnade, und thun hiemit kund jedermänniglich ..., ... daß Uns der Hochgebohrne Anselm Frantz, des Heil Röm. Reichs Fürst von Thurn und Taxis, Unser Erb-General Obrister Post-Meister im Heil. Röm. Reich und denen Niederlanden, in Unterthänigkeit angezeiget, was gestalten am neunzehenden jüngst verwichenen Monaths May Abends gegen neun Uhren, sein von Nürnberg nach Regenspurg mit der Ordinari reitender Kayserl. höchst Privilegirter Reichs-Postillion zwischen Postbauer und Neumarck in der Obern Pfaltz, von dreyen Raubern angefallen, zu Boden geschlagen, und aller mit sich geführten, aus Niederland, Holland, Engeland und dem Röm. Reich gekommener Brief-Paquetern, beraubet worden: mit unterthänigster Bitte, daß neben seinen, an alle unterhabende Post-Aembter und Stationen zu Nachforsch- und Entdeckung gedachter Rauber alsobald erlassenen nöthigen Befehlen, Wir als Röm. Kayser und obrister Schutz-Herr deren Reichs-Posten, gnädigst geruhen möchten, alle zulängliche Mittel vorzukehren, damit so wohl Unsere selbst eigene, als auch sämbtlicher Churfürsten, Fürsten und Ständen des Reichs, nebst des gantzen Publici Correspondenz in die nöthige Sicherheit gestellet werde. ... Hieran beschiehet Unser gnädigster Wille und Meynung: Mit Urkund dieses Briefs, besiegelt mit Unserm Kayserl. Insiegel, der geben ist im Carlsbad den dritten Julii Anno Siebenzehen Hundert Zwey und Dreißig, Unserer Reiche des Römischen im ein und zwantzigsten, des Hispanischen im neun und zwantzigsten, des Hungarisch und Böheimischen aber im zwey und zwantzigsten., [S.l.], [1732]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001591]
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