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Franz <I., Heiliges Römisches Reich, Kaiser>: WIr Franz von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein. [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Praelaten, Grafen, Freyen,Herren, Ritteren, Knechten, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegeren, Verweseren, Amtleuthen, Landrichteren, Schultheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patentfürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben Euer Lbden Lbden, And. And. Lbden Lbden, ... hiemit zu vernehmen: Nachdeme das Fürstliche Hauß Brandenburg-Onolzbach unternommen hat, in der Stadt Altenkirchen eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. und 4. Kr. Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Onolzbachische Münzen von ihren Unterthanen, mit derselben wenigsten Beschwerung, und ohne ihren eigenen gesuchten Nutzen, ohngefährlich, wie derselben rechter Werth, aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zuveränderen und zu vermünzen, einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Fürstl. Hauß Brandenburg-Onolzbach als Verursachern, durch die ausschreibende Fürsten des Nieder-Rheinisch-Westphälischen Creyses, in welchem die Grafschaft Sayn-Altenkirchen gelegen, denen Beschädigten zum Besten, allenfals auch executivè eingebracht werden solle. ..., Geben zu Wien den Sieben und Zwantzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden., [S.l.], [1760]
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001599]
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