Auf nächstfolgenden [...] fallet ein das Fest des heil. Ritter und Martyrers Georgii, an welchem Se. päpstl. Heiligkeit all den Personen, welche das würdige Pfarrgotteshaus St. Georgii zu Pogenhausen von der ersten Vesper an bis zu Sonnenuntergang des andern Tages mit vorhergehender wahren Reu, Beicht, und Kommunion andächtig besuchen, alldort GOtt den HErrn um Einigkeit christlicher Fürsten und Potentaten, Ausreitung der Ketzereyen, und Erhöhung der christkatholischen Kirche bitten, und betten werden, vollkommenen Ablaß all ihrer Sünden, und Verbrechungen ertheilet haben. ..., [S.l.], [18. Jh.] [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB300001885] | | |