Khray von Klähamb, Ferdinand Anton <Bürgermeister> / Haller, Franz Anton: ES ist einem jeden Stand vorhin von selbsten zu genügen wissentlich, und bekannt, daß, nachdeme mit Anfang deß heurigen Jahrs Unser werthes Vatterland von denen Feindlich-Königlich-Ungar- und Oesterreichischen Völckern fast völlig occupiert: und besetzt worden, sich mit: und neben disen ainige Herren Commissarij eingefunden, welche aller Orthen, wohin: und wie weith selbe gelangen können, nit allein die exigierte ohnmässige Contributiones, und Brand-Steuren samt denen Kayserlichen Cam[m]er-Geföhlen eincassiert: sondern auch sogar die Aufschlög (ungeachtet der nachtrucklichist gethonen Protestation, und Gegenerinderung, daß solche jederzeit der Gem: Löbl. Landschafft forderist zu Bestreittung dero obligenden Schulden, und Interessen ohnmittlbar gehörig seyen) angegriffen, und gleichfalls unter ihre Militarische Execution gezohen haben, also, saß die preuende Ständ, auch die Land- und Burgerliche Preuschafften, sich zum Theil dem Kriegs-Gewalt völlig unterwerffen: Annebens auch unter Kayserlich-Allerhöchsten Befelch an dero Hoche Generalität, dan[n] Hof- und Feld- Kriegs Zahl-Amt ainige Erlagen geschehen müssen, und nichtweniger ichtwas hiervon annoch in Ausstand hangend verbliben ist ..., Datum Landshut den 22. Decembris Anno 1742. Gemainer Löbl. Landschafft in Bayrn, [et]c. Verordnete Land-Aufschlags-Beamte Rennt-Amts allda. Ferdinand Antoni Khray von Klähamb Burgermaister. Und Frantz Antoni Haller des Rhats., [S.l.], 1742 [BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB310001232] | | |