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Karl <VII., Heiliges Römisches Reich, Kaiser> / Praidlohn, Franz Andreas von <Vizekanzler> / Heckenstaller, Urban <Rat, Geheimer Sekretär>: VOn GOttes Gnaden Wir CARL ALBRECHT König zu Böheim, in Ober- und Niedern Bayrn, auch der Obern Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, Erz-Herzog zu Oesterreich, des Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, dann in denen Landen des Rheins, Schwaben und Franckischen Rechtens der Zeit Mit-Fürseher und Vicarius, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Unseren Lieben und Getreuen Ständen von Praelaten- Herren- Ritter- auch Burger-Stand, dann all-übrigen Unterthanen und Inngesessenen in Unserem Erb-Königreich Böheim, was Würden, Amts oder Weesen diese seyen, wie auch sonsten Männiglich, deme gegenwärtiges Patent zu lesen oder zu hören vorkommet, Unsere Königliche und Chur-Fürstliche Gnad, auch alles Gutes bevor: Und geben denenselben hiemit allergnädigst zu vernehmen, was massen Wir zu Behaupt- und Erlangung Unserer Hohen Rechten und Gerechtsamen Uns unumgänglich bemüßiget, und im Gewissen verpflichtet gesehen, uns in eigener Person in das Königreich Böheim zu begeben, um Selbiges, als ein auf erfolgt-zeitliches Ableiben Wayl. Sr. Röm. Kayserlichen Majestät CAROLI des VI. in Germanien, zu Hispanien, Hungarn und Böheim gewesten Königs [et]c. Glorwürdigsten Andenckens, und mit Dero höchst-bedaurlichen Hintritt erloschenen Erz-Herzoglichen Oesterreichischen Manns-Stammes, Uns rechtmäßig angefallenes Erb-Königreich in Besitz zu nehmen, und weilen man je von Seiten des Wienerischen Hofs nicht allein anfänglich alle gütliche Weeg mit grossem Hochmuth und gefließentlicher Verzögerung ausgeschlagen, sondern nicht weniger hienach Sich Unserm gerechten Ansinnen nach allem Vermögen mit unverantwortlicher Gewaltthätigkeit widersetzet, Uns dessen durch Unsere, und Unserer Hohen Alliirten vereinigte Trouppen mit gewaffneter Hand zu bemächtigen ..., Geben auf Unserm Schloß zu Prag, den siebenden Monats-Tag Decembris, im Siebenzehen Hundert-Ein und Vierzigsten Jahre. Carl Albrecht. Franz Andreas Freyherr von Praidlohn, Chur-Bayeris. Geheimer Raths-Vice-Canzlers in dem Königreich Böheim. Ad Mandatum Sacrae Regiae Majestatis proprium. Urban Heckenstaller Chur-Fürstl. Rath, und Geheimer Secretarius., [S.l.], 1741
[BSB-Einblatt-ID: BSBEinblB310001241]
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