Ernst <Köln, Erzbischof>: Von Gottes Gnaden, Wir Ernst Erwölter vnd Bestetigter zu Ertzbischoffen zu Cöllen, des H. Römischen Reichs durch Italien ErtzCantzler vnnd Churfürst, ... Thun kund ... daß dieses löblichen Kreises Chur Fürsten vnd Stände, ... mit vnauffhörlichen rauben vnd plündern, brennen, brandtschatzen, fangen, spannen ... von beyder kriegender theilen Kriegßvolck, nicht allein zum hefftigsten vnablässig beleidiget vnd angefochten, ..., ... welches geschehen am 20. Octobris Anno 1600., [S.l.], 1600 | | |