Allen vnd jeden Churfürsten, Fürsten, Prelaten, Grauen, Freien, Herrn, Rittern, ... Gaistlichen, vnd Weltlichen, ... Wiewol wir vns nit weniger dann vnsere ... an aignen rhüme zumelden, In administration vnd verrichtung vnsers Ambts vnd Magistrats, gegen vnd zwischen allen vnd jeden clagenden vnd beclagten partheien, ..., Geben vnder vnser Statt[Franckenfurt] fürgetrucktem Insigel, Sontags nach S. Andreas des heiligen Apostels tag, den zwaitten Decembris. Nach Christi vnsers Herrn gepurt fünfftzehenhundert vnd in drei vnd viertzigsten jar, [S.l.], 1543 | | |