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Demnach ein Ers. Hochw. Rhat glaublich berichtet, daß bey diesen beschwerlichen zeiten, da den benachbarten Landtsassen mit ihren Persohnen vnnd Gueter, sich anhero zu saluirn vergünstiget wirdt, grosser zusammenlauff, so woll Bürger alß Außwendiger an vnd zwischen den Pforten sich begebe, dergestalt, daß einer dem anderen mit Wagen vnd Karrichen nicht allein schwerlich weichen könne, ... darüber sich die besetzte Wachten zu beschweren befuegte ursach haben, solches aber keines wegs zu gestatten ..., ... Conclusum 24. Ianuarij 1642., [S.l.], 1642 [VD17 12:725542U] MDZ-LOGOBSB-LOGO
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