LogoVD16 digital – Digitalisierung, Nachweis, Bereitstellung im WWW und Langzeitarchivierung der im deutschen Sprachgebiet erschienenen Drucke des 16. Jahrhunderts (1501-1600) der Bayerischen Staatsbibliothek [Impressum] [Barrierefreiheit] [IIIF-Viewer] [DFG-Viewer] [Download]
Undergerichts Ordnung des Ertzstiffts Meyntz, inn welcher gantz fleissig angezeygt, wie vnd welcher gestalt an allen vnd jeden obgemelts Ertzstiffts auch andern Vndergerichten in[n] recht gehandelt, vnd procedirt werden soll vnd mag, Schultheyßen, Schöffen, Richtern, vnd ander so an Gerichten zuhandeln haben, vast dienlich vnnd behülfflich, jetzt newlich gemeynem nutz zu gut gemacht, geordent vnnd auffgericht, Meyntz, 1535 [VD16 M 274] MDZ-LOGOBSB-LOGO
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