Des Parlaments zu Pariß Erkanntnuß und Urtheil wider Johann Schattel einen scolar oder Studenten, so im Jesuiter Collegio gestudiert hat, von wegen des grewliche[n] Mords, den er an des Königs Person unterstanden zubegehen, Wie auch wider die Jesuiten, so als verderber der Jugend, zerstörer des gemeinen Fridens, und als Feinde des Königs und des Staats auß dem Königreich Franckreich gebannet und verwisen worden ; Außgezogen auß des Parlaments Registern und Protocollen, [S.l.], 1595 [VD16 ZV 20207] | | |