Karl Theodor <Mainz, Erzbischof>: Seine Kurfürstliche Gnaden haben sich gnädigst bewogen gefunden, in Betreff der Arreste auf Besoldungen Höchst Ihro Dienerschaft nachstehendes Landesherrliche Gesetz zu erlassen: Wir Carl von Gottes Gnaden Erzbischof, ... fügen hiermit zu wissen: Obgleich die Anlegung der Arreste auf Besoldungen und Pensionen kurfürstlicher Diener bereits durch die unterm 13ten Junius 1801 erlassene Verordnung enger beschränkt worden ..., [Aschaffenburg den 24ten Jenner 1804.], [S.l.], [1804] | | |